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   BVerwG, 23.06.1958 - IV B 92.58, IV C 112.58   

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BVerwG, 23.06.1958 - IV B 92.58, IV C 112.58 (https://dejure.org/1958,6991)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1958 - IV B 92.58, IV C 112.58 (https://dejure.org/1958,6991)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1958 - IV B 92.58, IV C 112.58 (https://dejure.org/1958,6991)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Annahme der Erwerbsfähigkeit bei Weigerung zur entsprechenden Untersuchung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.09.1957 - IV B 19.56

    Gerichtliche Feststellung der Erwerbsunfähigkeit bei Verweigerung der ärztlichen

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1958 - IV B 92.58
    Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat, können aus einer Weigerung des Leistungsbewerbers, sich untersuchen zu lassen, jedenfalls - dann Schlüsse auf seine Erwerbsfähigkeit gezogen werden, wenn er vorher auf diese für ihn nachteilige Möglichkeit hingewiesen worden ist (vgl. Urteil vom 27. September 1957 - BVerwG IV B 19.56 -).
  • BVerwG, 06.09.1979 - 5 CB 16.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährung von

    Wenn das Verwaltungsgericht unter diesen Umständen verfahrensfehlerhaft ein Gutachten nach Aktenlage als ausreichend angesehen habe, beruhe das angefochtene Urteil auch auf einer Abweichung vom Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 1958 - BVerwG 4 C 112.58/4 B 92.58 -.

    Zu Unrecht beruft sich der Beteiligte auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 1958 - BVerwG 4 C 112.58/4 B 92.58 - für seine Meinung, die Weigerung des Klägers, sich einer Untersuchung über den Fortbestand seiner Erwerbsunfähigkeit zu unterziehen, lasse nur den Schluß zu, daß der Kläger erwerbsfähig sei.

    Wie bereits dargelegt wurde, ist dem Beschluß vom 23. Juni 1958 - BVerwG 4 C 112.58/4 B 92.58 - nicht zu entnehmen, daß die Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit eines Unterhaltshilfeempfängers in jedem Falle die persönliche Untersuchung des Berechtigten durch den ärztlichen Gutachter voraussetzt.

  • BVerwG, 07.07.1971 - VI C 45.68

    Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit eines Beamten - Im Luftschutzdienst

    Da die Angehörigen des SHD I. Ordnung nicht zu einer Dienststelle oder Einheit der Polizei verpflichtet waren, ist der Dienst im SHD nicht im Vollzugsdienst der Polizei geleistet (so auch Urteil des OVG Berlin vom 28. Januar 1960 - IV B 92.58 - und unter Bezug hierauf Schütz-Ulland, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, § 121 LBG Erl. RdNr. 7).
  • BVerwG, 20.06.1960 - III B 306.57

    Rechtsmittel

    Die in dem Gutachten des staatlichen Gesundheitsamtes in Ebern vom 12. Juni 1954 und in dem angefochtenen Urteil angegebenen "schweren psychischen Störungen" des Klägers geben Anlaß zu einer rechtsgrundsätzlichen Entscheidung darüber, ob die Weigerung des Klägers, sich zur Feststellung seiner Erwerbsunfähigkeit im Sinne des 265 des Lastenausgleichsgesetzes vom 14. August 1952 (BGBl. I S. 446) untersuchen zu lassen (vgl. den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 23. Juni 1958 - BVerwG IV C 112.58/IV B 92.58 -) auch bei Störungen der genannten Art den Schluß auf die Erwerbsfähigkeit rechtfertigt.
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